Führerschein mit 17



Seit geraumer Zeit besteht im Land Brandenburg die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung bereits mit dem 17. Lebensjahr abzuschließen. Derjenige bekommt dann eine Fahrberechtigung. Diese wird dann zum 18. Lebensjahr in einen Führerschein umgetauscht.


Gesetzliche Grundlage





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Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 48 a)

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bundesweite Rahmenvorschriften, welche für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten


Wann beginnt und endet die Probezeit?





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die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung


Was passiert, wenn ich 18 Jahre bin?





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mit dem 18. Lebensjahr wird nur der Führerschein ohne erneute Prüfung ausgehändigt



Detaillierte Auskünfte …
  



… erhalten Sie gern in unseren Büros oder unter Telefon (0335) 400 77 37 / Mobil (0171) 8 13 36 00

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